#010 (02.02.2020)
Erste (konstituierende) Sitzung der interkommunalen Arbeitsgruppe (AG) Finanzen (Landkreis MSH)
Teilnehmer der ersten Zusammenkunft am 28.01.2020 waren 9 der 11 Einheitsgemeinden bzw. Verbandsgemeinden das Landkreises sowie Landrätin Frau Dr. Klein mit der Kämmerin des Landkreises Frau Germey. (Zu den Hintergründen und Auslösern der AG siehe Beiträge #006 und #007.)
Die grundsätzliche Zielstellung wurde abgestimmt und die weiteren Aufgaben benannt, um möglichst schon bis zum Sommer 2020 erste Ergebnisse zu haben, die mit entsprechenden Forderungen an den Landtag bzw. die Landesregierung gerichtet werden können. Kein Beratungsthema der AG sind die Klagen mehrerer Kommunen gegen den Landkreis.
Die nächste Beratung ist für Ende März vorgesehen. Bis zur nächsten Diskussion sollen schon erste Daten zusammengestellt sein.
Außerdem wurden Vorschläge für Schwerpunktthemen für die weitere Bearbeitung von den Anwesenden benannt. U.a. sollen die sog. „freiwilligen Leistungen“ hinsichtlich der Definition, auf welche konkreten Leistung diese Auslegung überhaupt sinnvoll zutrifft. Auch der bürokratische Aufwand z.B. für Fördermittel wurde angesprochen, da hier dringend Vereinfachungen nötig sind.
#009 (16.11.2019)
3. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.11.2019
Zur Sitzung hatte der Vertreter der GRÜNEN einen Antrag eingebracht, um die Voraussetzungen für die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie des Landes in der Lutherstadt Eisleben zu schaffen.
Hintergrund ist, dass das Land Sachsen- Anhalt im Februar 2019 ein Klima- und Energiekonzept verabschiedet hat, das auch konkrete Aufgaben für die Kommunen beinhaltet. U.a. soll die Energiewende von den Städten und Gemeinden mitgestaltet werden, der öffentliche Nahverkehr attraktiver werden, eine fahrradfreundliches Umfeld geschaffen werden und die energetische Sanierung und nachhaltige Energienutzungen für die Gebäudeheizung in den Kommunen unterstützt werden.
Aus grüner Sicht muss vor Erstellung einer Strategie für die Stadt der gegenwärtige Arbeitsstand bei den vielen Akteuren (Stadtwerke, Betriebshof, Bauamt, weitere Eigenbetriebe, WOBAU) zusammengetragen werden (Inhalt des Antrages als Grundsatzbeschluss). Danach kann gezielt eine erste Analyse erfolgen, wo im Zuge z.B. von ohnehin geplanten Maßnahmen die Anforderungen der Klima- und Energiestrategie des Landes aufgegriffen und systematisch umgesetzt werden können. Eine erste Beschreibung des gegenwärtigen Standes wurde vom Stadtplanungsamt zur Sitzung vorgetragen. In der Folge soll es am Jahresanfang 2020 eine Beratung der Fraktionen beim Stadtplanungsamt geben, um die nächsten Schritte hierzu abzustimmen.
#008
3. Stadtratssitzung am 12.11.2019
Aus der Fülle von Einzelthemen hier einige ausgewählte Hinweise:
- Einige Verbesserungen und Präzisierungen der Geschäftsordnung wurden für die neue Legislatur bestätigt. Die AFD-Fraktion hatte mehrere Vorschläge eingebracht, die im Hauptausschuss diskutiert wurden. Das Ergebnis der Beratung wurde von allen Fraktionen bestätigt.
- Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 mehrerer Eigenbetriebe konnten ebenfalls bestätigt werden (Betriebshof, KiTa, Jugendhaus „Am Wolfstor“, Bäder).
- Die vom Bauamt vorgeschlagene Verschiebung des Ausbaus der Nicolaistraße wegen offener Eigentumsfragen um ein Jahr wurde bestätigt. Dafür wird der Ausbau der Klosterstraße vorgezogen.
- Ein Fördermittelantrag zur Umsetzung des Digitalpaktes Schule (Grundschulen) wurde mit einem Grundsatzbeschluss auf den Weg gebracht.
Alle Fraktionen brachten ihre Kritik an der Berichterstattung über rechtsextremistische und antisemitische Aktivitäten im Landkreis Mansfeld-Südharz von DPA zum Ausdruck. Eine Besprechung der Problematik, wie vom Fraktionsvorsitzenden SPD/Grüne/FFW/FBM vorgeschlagen wurde von allen Fraktionen aufgegriffen. Im Gespräch mit weiteren Vertretern der Gesellschaft (Verein Eisleber Synagoge, Sportvereine, Kirchen) sollen Ursachen solcher Tendenzen und Strategien gegen antisemitische oder rechtsextremistischer Aktivitäten erarbeitet werden. Ausgangspunkt der Diskussion war ein Resolutionsvorschlag von der AfD und ein weiterer von den LINKEN.
Nicht bestätigt wurde mit großer Mehrheit ein Aufstellungsbeschluss für eine Photovoltaikanlage in der Gemarkung Helfta (ehemalige Halde). Die Idee wurde zwar grundsätzlich von mehreren Stadträten begrüßt. Jedoch konnte an dem Abend nicht hinreichend geklärt werden, welche (durchaus auch negativen) Auswirkungen die Umsetzung des Planes für die Stadt aus wirtschaftlicher Sicht haben kann.
Es wurden mehrer Vergabeentscheidungen zum Fortgang der Baumaßnahmen an der Turnhalle der Torgartenschule, der KiTa Haus Sonnenschein und der neuen Feuerwehr Volkstedt vorgenommen.
#007 (02.10.2019)
2. Finanzausschusssitzung am 01.10.2019
Vorberaten wurden zwei Beschlussentwürfe:
Realsteuerhebesätze
Im Zentrum der haushaltspolitischen Themen steht nach dem Beitrittsbeschluss des Stadtrates zur Verfügung des Landkreises zum Doppelhaushalt 2019/2020 die Konsolidierungsmaßnahme der Erhöhung von Realsteuerhebesätzen der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer der Lutherstadt. Theoretisch geht es mit dieser Konsolidierungsmaßnahme um ein mögliches zusätzliches Einnahmevolumen von über 500.000 € ab dem Jahr 2020. Dies ist bezgl. des Anteils der Gewerbesteuereinnahme jedoch sehr unsicher.
Im Zuge der Beratung wurde herausgearbeitet, dass eine Erhöhung der Hebesätze letztlich den Effekt der weiteren Erhöhung der relativen Infrastrukturkosten (im Wesentlichen durch Einwohnerverringerung befeuert) nur noch verstärkt. Insoweit sollte auch nach anderen Konsolidierungsmöglichkeiten gesucht werden. Andererseits wurde auch in der Diskussion darauf orientiert, die Mindestsätze des Landes zu erreichen, um finanzielle Nachteile durch die Berechnung von Allgemeiner Zuweisung oder Kreisumlage zu vermeiden. Dies beträfe insbesondere die Grundsteuer A auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Nun werden die Vorschläge in den Ortschaftsräten beraten. Danach wieder im Finanzausschuss.
Festsetzung der Flächen- und Erschwernisbeiträge für die Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Helme“ und „Untere Saale“
Im 2. Beschlussentwurf ging es um die Vorbereitung der flächenbezogenen Kostensätze für die Aufwendungen der drei im Gebiet der Lutherstadt Eisleben aktiven Unterhaltungsverbände, die für die jeweiligen Oberflächengewässer 2. Ordnung verantwortlich sind. Hierzu wurde der Beschlussentwurf vorberaten, der dann ebenfalls zunächst nach geringen Anpassungen in den jeweils zuständigen Ortschaftsräten beraten wird.
Die Kostensätze ergeben sich aus den jeweiligen anteiligen Jahreskosten der Aufwendungen des Verbandes in 2018 und den heranzuziehenden Flächengrößen.
Weitere Informationen
Bezüglich der Fortführung der Diskussionen zum Kreisumlagebescheid 2019 (vgl. Info #004, keine Klageerhebung) berichtete der Finanzausschussvorsitzende über die bisherigen Ergebnisse des Orientierungsgespräches beim Landkreis MSH am 30.09.2019 (vgl. auch Info #006).
- Danach wird auch von Seiten des Kreises der Vorschlag unterstützt, im Zuge der Novellierung des FAG (Finanzausgleichgesetzes) voraussichtlich in 2021 die Schaffung eines gesetzlich verankerten FAG-Beirates der Kommunen beim Land einzufordern. Dieser kann dann möglicherweise klarer und umfassender als bisher die Problemlagen der kleineren Städte und Gemeinden des Landes in die beabsichtigte Gesetzesänderung im Landtag einbringen. Wesentliche Aufgabe wird es sein, weitere Unterstützer dafür im Land zu mobilisieren.
- Der Landkreis wird dei Initialisierung einer Interkommunalen Arbeitsgruppe Finanzen des Landkreises MSH unterstützen. Voraussetzung ist, dass sich genügend mitwirkende Städte und Gemeinden finden, die dort mitwirken. Der Finanzausschussvorsitzende wird hier gemeinsam mit der Kreisverwaltung um Unterstützung und Mitwirkung bei den anderen Gemeinden im Landkreis MSH werben. Hauptziele sind eine bessere Abstimmung der Gemeinden untereinander zu vielen finanzpolitischen Themen auch mit dem Landkreis und eine gemeinsame strategische Orientierung bei der Interessenvertretung gegenüber dem Land (Ministerien und Landtag).
#006 (30.09.2019)
Fortgang der Diskussion um Kreisumlage und eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen (im LK MSH) und des Landkreises MSH
Wie unter Beitrag #004 (unten) berichtet, ist der gesamte Stadtrat bestrebt, einen anderen Weg zu finden, um die seit Jahren andauernden Diskussionen um eine zu geringe Ausfinanzierung der Kommunen bei gleichzeitiger Überforderung bei der Zahlung der Kreisumlage in eine andere Richtung zu lenken, die auf der einen Seite die schwierige Situation einer strukturschwachen Region beachtet und zugleich auf der anderen Seite die besonderen Probleme der extremen Regression der Einwohnerzahl bei uns seit 1990 und deren Folgen in den Blick nimmt.
Am 30.09.2019 wird es ein erstes Orientierungsgespräch des Finanzausschussvorsitzenden der Lutherstadt mit Vertreter*innen des Landkreises geben, um hierzu voranzugehen.
Der Finanzausschussvorsitzende hat dazu im Vorfeld schon mehrere Arbeitsthesen an den Landkreis weitergereicht, die zu diskutieren sind. Dazu gehören:
- Analyse der Ursachen der inzwischen schon als systematisch zu benennenden Unterfinanzierung der Kommunen z.B. wegen:
- hoher sogenannter Remanenzkosten, die dadurch entstehen, dass ein Rückgang der Einwohnerzahl nicht sofort Kostenersparnisse im Stadthaushalt bewirken kann, letztlich aber die Finanzbedarfe maßgeblich über die Einwohnerzahl errechnet werden. Z.B. können die Infrastrukturkosten einer Stadt nicht einfach verringert werden. Auch die unumgängliche Personalaustattung der Stadt wird nicht unmittelbar vom Einwohnerrückgang beeinflusst kleiner. Dieser Prozess nimmt oft mehrere Jahre in Anspruch. Im Bereich der KiTa-Erzieher*innen ist die Situation aktuell sogar entgegengesetzt zur Einwohnerverringerung.
- gerade auch beim Kreis entstehender Verwaltungskosten für Aufgaben die der Bund oder das Land (im übertragenen Wirkungskreis) vorgeben, die jedoch nicht vollständig erstattet werden.
- nachteiliger Folgeeffekte einer dauerhaften Unterfinanzierung der Kommunen (Sanierungs- und Reparaturstau für Straßen, Gehwege und Gebäude; nicht ausreichende Berücksichtigung von Teilen der Abschreibungen im Bedarf der Kommunen)
- Diskussion über den Sinn bzw. Unsinn, dass das Land in strukturschwachen Regionen laufend auf Anhebung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer, Gewerbesteuer) über den aktuellen Landesdurchschnitt drängt. Aus Sicht vieler Stadträte (und auch des FA-Vorsitzenden) ist eine derartige Herangehensweise nur geeignet, die demografischen Probleme unseres Kreises noch zu verschärfen. Insbesondere wird damit das Problem der relativen Infrastrukturkostenerhöhung auf Grund der bisherigen Einwohnerregression noch weiter verstärkt! Das kann ernsthaft eigentlich kein vernünftiger Ökonom und Demograph wollen.
- Suche nach Möglichkeiten für massive Veränderung der bisherigen Politikansätze für die strukturschwachen Kommunen des Landes
- Ablösung der Altfehlbeträge (war schon ein Vorschlag beim Bundesinnenministerium!)
- Korrektur der Bedarfsermittlung für Kommunen in strukturschwachen Regionen beim Land
- Schaffung einer Interkommunalen Arbeitsgruppe Finanzen beim Landkreis MSH, die gezielt die o.g. Themen bearbeitet!
- Mittelfristige Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Stabilisierung der Einwohnerzahlen schon aus finanzpolitischer und infrastruktureller Sicht! (selbst dieses Ziel bedarf bei uns in MSH schon eines gewissen dauerhaften Zuzuges aus anderen Regionen, da die Geburtenrate voraussichtlich dauerhaft unter der Sterberate liegen wird)
#005 (27.09.2019)
2. Stadtratssitzung am 24.09.2019
Die 2. Sitzung stand am Beginn im Zeichen der weiteren Konstituierung der Ausschüsse des Stadtrates. Insgesamt wurden 18 sachkundige Einwohner für die Mitwirkung in den Ausschüssen bestätigt.
Wesentlicher Themenpunkt zur Fortsetzung der Innenstadtsanierung war die Bereitstellung von Eigenanteilen für Fördermittel im Programmjahr 2020 (bis Haushalt 2024). Dafür sollen nun gem. Beschlusslage in den nächsten 5 Jahren Mittel in Höhe von 4,55 Mio. € bereitgestellt werden, davon Eigenanteile der Stadt in Höhe von maximal 910.000 €.
Im Mittelpunkt der konkreten Maßnahmen stehen das geplante Bürgerrathaus in der ehemaligen Grabenschule (als Ersatz für die Verwaltungsstellen Klosterstraße und Münzgasse), der Rest der noch nicht sanierten Freistraße, sowie frei verfügbare Mittel für weitere insbesondere auch private Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet.
Auch für den Stadtumbau Ost wurden die Mittel für das Programmjahr 2020 (bis 2024) in Höhe von 1,185 Mio. € für Aufwertungsmaßnahmen (Eigenmittel: 395.000 €) und 124.000 € für Rückbaumaßnahmen (ohne Eigenanteil) bereitgestellt.
Planungsrechtliche Entscheidungen zur Neugestaltung des Einkaufsbereichs in der Gerbstedter Straße und an der B80 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Änderung) wurden ebenfalls getroffen.
Der Stadtrat beschloss auch die Erweiterung des Stadtumbaugebietes „Altstadt“ nördlich des Wiesengeländes für eine gedeihliche Fortentwicklung der Stadt in den nächsten Jahren und darüber hinaus.
Vom Stadtrat der Grünen wurden die oben genannten finanz- und planungsrechtlichen Beschlüsse mitgetragen, um die Fortentwicklung der Lutherstadt Eisleben auch weiter in sichtbarem Umfang zu ermöglichen.
#003 (23.8.2019)
1. Finanzausschusssitzung am 21.08.2019
Schwerpunkte waren:
- Wahl des Vorsitzenden des Finanzausschusses (FA): Jürgen Grobe
- Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Finanzausschusses: René Barthel
- Empfehlung der Annahme von Spenden an die Lutherstadt Eisleben
- Beschaffung der Ausstattung für die Malzscheune im Obergeschoss, um dort eine Nutzung zu ermöglichen (Der FA forderte Unterlagen zur Bedarfsanalyse für die Folgesitzung des Hauptausschusses nach)
- Bereitstellung von Eigenmitteln für das Programmjahr 2020 (+ 4 Folgejahre) für den städtebaulichen Denkmalschutz (Mehrheitliche Empfehlung zur Annahme der Beschlussvorlage, um insbesondere die Mittel für das neue Bürgerrathaus zur Verfügung stellen zu können; die entsprechenden Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan für 2020 und die Folgejahre in der Fortschreibung eingestellt)
- Bereitstellung von Eigenmitteln für das Programmjahr 2020 (+4 Folgejahre) für den Stadtumbau Ost (Empfehlung zur Annahme der Beschlussvorlage; die entsprechende Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan für 2020 und die Folgejahre in der Fortschreibung eingestellt)
Im Weiteren wurde der aktuelle Kreisumlagebescheid (2019) des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 20.08.2019 den Mitgliedern des FA übergeben. Am 27.08.2019 soll bereits über eine eventuelle Klageeinreichung im Hauptausschuss beraten werden. Die Entscheidung darüber fällt dann am 03.09.2019 zum 1. Sonderstadtrat. Ein wesentlicher Aspekt bei der Entscheidungsfindung wird möglicherweise sein, dass der Landkreis eine Unterfinanzierung der „gesamten kommunalen Familie MSH“ von über 10 Mio. € für das Jahr 2019 gem. der Plandaten aller Kommunen inkl. Landkreis ermittelt hat. Dabei wurden aus Sicht der Kreisverwaltung erschließbare Einspar- und Einnahmepotenziale schon herausgerechnet! Bemerkenswert ist, dass der Landkreis mit der Reduzierung des Umlagesatzes zum Vorjahr 50% dieses Defizites nicht an die Städte und Gemeinden weitergibt, also ebenfalls konsolidieren muss.
Vor dem Hintergrund der oben benannten massiven Unterfinanzierung der Kommunen im Landkreis wurde vom FA empfohlen, dass auch nach alternativen Möglichkeiten zu einer Klage gesucht werden solle. Schließlich entstehen jetzt schon erhebliche Kosten für die eingereichten Klagen zu den Bescheiden von 2017 und 2018 (Größenordnung weit über 150.000 €).
Der Finanzausschussvorsitzende stellte in Aussicht, eine diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem Landkreis zu suchen. Ein entsprechendes Schreiben des Vorsitzenden mit Vorschlägen ging mit Datum vom 22.08.2019 an die Kreisverwaltung bzw. die Landrätin Frau Dr. Klein.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden die von der Finanzverwaltung der Stadt erarbeiteten Beschlussvorlagen zur Schaffung der finanztechnischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Industriegebietes an der A38 (Rothenschirmbach, 15 ha) bestätigt und zur Beschlussfassung empfohlen.
#002 (02.07.2019)
Zur Arbeit in den Ausschüssen des Stadtrates
Im Ergebnis der ersten (konstituierenden) Stadtratssitzung am 2. Juli 2019 wurde u.a. die Arbeit in den Ausschüssen präzisiert.
Der Vertreter der Grünen (J. Grobe) wird reguläres Mitglied im Finanzausschuss und im Sozialausschuss des Stadtrates sein.
Darüber hinaus wirkt J. Grobe als Stellvertreter im Verhinderungsfall für andere Fraktionsmitglieder im Hauptausschuss und im Stadtentwicklungsausschuss mit.
Für die Fortführung des Vorsitzes im Finanzausschuss wurde J. Grobe wieder vorgeschlagen. Er begleitet diese Aufgabe bereits seit 2009. Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt in der ersten Sitzung des Finanzausschusses am 21. August 2019.
#001 (18.06.2019)
Fraktionsarbeit im Stadtrat der Lutherstadt Eisleben Legislatur 2019 – 2024
Am 18. Juni wurde auf der ersten Fraktionssitzung die Zusammenarbeit der Stadtratsmitglieder von SPD, Bündnis 90/Grüne, FBM und FFW Eisleben vereinbart.
Name der Fraktion ist
SPD-/Grüne-/FBM-/FFW-Stadtratsfraktion.
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