Einerseits hat das Land Sachsen-Anhalt sich dazu bekannt, den Städten und Gemeinden die Einnahmeausfälle für den Monat Januar 2021 zu erstatten. Damit ist es der Lutherstadt Eisleben ohne finanzielle Schwierigkeiten möglich, den Eltern, die im Lockdown ihre Kinder nicht in die Einrichtungen bringen dürfen, die Beiträge für Januar 2021 umgehend zurückzuzahlen. Eine entsprechende Regelung für Februar 2021 ist noch nicht erfolgt. Es ist zu hoffen, dass hier die Landesregierung die Städte und Gemeinden nicht wie im Frühjahr 2020 mit einer Erstattung nur für den ersten Monat wieder vor unlösbare Probleme im Zuge von vorgeschriebenen Haushaltskonsolidierung stellt und auch hier die Regelung für den Februar 2021 übernimmt.
Offen ist jedoch wieder die Frage, wie eine Beitragserstattung für die Eltern erfolgen kann, die ihre Kinder zwar in die Notbetreuung (systemrelevante Berufe/Tätigkeiten) bringen können, dies aber im Sinne der Verkleinerung der KiTa-Gruppen nur im Ausnahmefall tun.
Die Gemeindeelternvertretung hat sich deshalb bereits am 14. Feb. 2021 an die Stadtverwaltung gewandt, hier doch im Sinne der Eltern zu entscheiden, und eine Teilerstattung zu ermöglichen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung wird derzeit der ungefähre Aufwand für die Stadt ermittelt. Schließlich wäre dies im finanz-rechtlichen Sinne irrsinniger Weise wieder eine zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt, zu der sie rechtlich nicht verpflichtet ist. Soweit der gesamte Erstattungsbetrag zu stemmen ist, sollte aus Sicht der Grünen eine anteilige Rückzahlung für Januar und Februar ermöglicht werden. Diese sollte sich jedoch nur an den nicht in Anspruch genommenen Tagen orientieren, um den Aufwand einer (z.B. stundenweisen) Spitzabrechnung im Rahmen zu halten.
Entsprechende Beschlusslagen sollen am 23. Feb. 2021 im Stadtrat erörtert und ggf. beschlossen werden.
J. Grobe
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