Mit der Vorlage des Kohleausstiegsgesetzes seitens der Bundesregierung für die weitere Behandlung im Bundestag soll offenbar versucht werden, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Leider ist das nur scheinbar richtig! Schließlich werden nur enge Baustellen mit neunen Vorschlägen übermalt.
Beim Kohleausstieg selbst bleibt man hinter den Vorschlägen der Kohlekommission. Außerdem wird viel Steuergeld aufgewandt, um für abgeschriebene Kraftwerke den Betreibern noch den Ausstieg zu versüßen! Was daran sinnvoll sein soll, lässt sich nicht ergründen.
In vielen Sektoren sind die Schritte zur Verringerung des CO2-Ausstoßes sehr klein oder nicht wirklich vorhanden. Beispiel: Flugverkehr wird kaum belastet, nicht einmal üppige Subventionen werden maßgeblich verringert.
Im Bereich Verkehr gibt es kaum tatsächliche Veränderungen, die tendenziell das Verkehrsaufkommen verringern.
Im Bereich Gebäude wird der Bestand bezüglich Wärmeeinsparungen kaum bedacht.
Den weiter steigenden Stromkosten wird viel zu spät entgegengewirkt.
Völlig unklar bleibt, woher zukünftig mehr erneuerbare Energien kommen sollen. Schließlich ist der Atomausstieg beschlossen, der Kohleausstieg ist im Visier bis spätestens 2038. Allerdings sind die gegenwärtig gültigen Rahmenbedingungen weder geeignet, neue Windräder aufzustellen, noch Anlagen über der 20jährigen Förderung weiter zu betreiben. Gleiches trifft auf die Fotovoltaikanlagen zu, die nach 20 Jahren aus der Förderung gehen.
Hier bleibt also noch viel Handlungsbedarf, insbesondere auch noch in den Bereichen Speicherforschung, Netzsteuerungsforschung und Leitungsbau von Nord nach Süd!
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